Wir fahren Sie:
- zur Dialyse
- zur Chemotherapie
- zur Strahlentherapie
- zur Arztpraxis
- zur Arztpraxis
- zur Stationären Aufnahme
- zu ambulanten Operationen
- zur Rehaklinik
Der Verordnungsschein:
Grundsätzlich gilt das alle Fahrten vor Fahrtantritt durch Ihre Krankenkasse zu genehmigen sind!
(Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen).
Ablauf:
1. die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung („Krankentransportschein“)
2. die schriftliche Genehmigung Ihre Krankenkasse
3. einen Befreiungsausweise von Zuzahlungen für Fahrtkosten von ihrer Krankenkasse ansonsten müssen sie eine Zuzahlung leisten.
Eigenanteil:
Gesetzlicher Eigenanteil wenn kein Befreiungsausweis vorliegt:
10% des Fahrpreises
mindestens 5.- Euro pro Fahrt
höchstens 10.- Euro pro Fahrt